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Saturday, 21 June 2008 02:23

Staatsanwaltschaft Stuttgart setzt ihren absurden Feldzug gegen linke und alternative Jugendliche fort

Pressemitteilung des Bundesvorstandes der Roten Hilfe

Seit dem Sommer des Jahres 2006 hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart auf sich aufmerksam gemacht, indem sie eine regelrechte Hetzjagd gegen junge AntifaschistInnen veranstaltete, die antifaschistische Symbole wie zerschlagene und durchgestrichene Hakenkreuze trugen. Die absurde Begründung fanden sie ausgerechnet in § 86 StGB, der das Zeigen verfassungsfeindlicher Symbole unter Strafe stellt. Der Bundesgerichtshof hatte die Politik der Staatsanwaltschaft in mehr als deutlichen Worten gerügt und festgestellt, dass alle inkriminierten Symbole in "offenkundiger und eindeutiger Weise" die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus zum Ausdruck brächten. Die Verfolgung linker Jugendlicher ausgerechnet mit strafrechtlichen Mitteln, die eigentlich der Bekämpfung des Neonazismus dienen sollten, schien damit endgültig gestoppt.

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