
| Musik auf Demo gespielt -> 750€ Geldstrafe |
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| Wednesday, 20 August 2008 20:37 |
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Vor kurzem haben wir ausführlich über die zunehmende Repression gegen Demonstranten und (vermeintliche) Versammlungsleiter in Jena berichtet (hier). In Stuttgart wird inzwischen sogar das Abspielen von Musik strafrechtlich verfolgt! Lest den Bericht der Roten Hilfe. Prozess gegen den Anmelder der revolutionären 1. Mai Demonstration 2007 in Stuttgart Am Montag, den 21. Juli fand vor dem Amtsgericht in Stuttgart die Verhandlung gegen den Anmelder der revolutionären 1. Mai-Demonstration im vergangenen Jahr in Stuttgart statt. Es ging dabei um den Widerspruch gegen einen Strafbefehl in Höhe von 900,- € wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Versammlungsrecht. Konkret wurde ihm vorgeworfen, nicht ausreichend dafür gesorgt zu haben, dass während der Demonstration keine Musik vom Lautsprecherwagen aus gespielt wird und dass die Demonstration die kurzzeitige Blockade einer Kreuzung unterlässt. Die Kreuzung wurde aufgrund des massiven und provokanten Polizeiaufgebots kurzzeitig blockiert, um ein Ende der Polizeischikanen zu erreichen. |