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Urteil zu Imbiss-Anschlägen (TA vom 21.08.08) E-mail
Friday, 22 August 2008 02:32
Im Amtsgericht Weimar mussten sich gestern zwei Bad Sulzaer verantworten. Ihnen wurde versuchte schwere Brandstiftung und das Verwenden verfassungsfeindlicher Symbole zur Last gelegt.

WEIMAR (sfi). Gleich zwei fremdenfeindliche Anschläge auf einen Döner- und auf einen Asia-Imbiss in Bad Sulza verübten Kevin H. und Heiko W. im vergangenen Jahr (TA berichtete).

Vor dem Weimarer Schöffengericht gestanden die beiden Angeklagten gestern ihre Taten: Die damals 21 und 29 Jahre alten und alkoholisierten Männer hatten in der Nacht des 27. August 2007 zunächst versucht, den Vorraum eines Döner-Ladens mit einem Fahrradständer zu demolieren. Die Fensterscheibe aus Sicherheitsglas ging allerdings nicht zu Bruch. Deshalb bewarfen sie das Geschäft gegen 4 Uhr morgens mit Rauchpatronen. An das Schaufenster klebten sie ein A4-Blatt mit Hakenkreuzen und der Aufschrift "Erst China, jetzt ihr!" Dann flüchteten sie vom Tatort.

Heiko W. beschädigte eine halbe Stunde nach der Tat auch den Asia-Laden des vietnamesischen Inhabers Nhan van N. Dazu nahm er ein Verkehrsschild vor dem Laden und zertrümmerte die Scheibe. Geweckt vom Lärm, versuchte Nhan van N. vergeblich, den Täter zu verfolgen, und alarmierte schließlich die Polizei.

Die beiden Kurstädter sind bereits mehrfach vorbelastet. So wurde der gelernte Maurer Heiko W. bereits wegen Beleidigung und versuchter Körperverletzung verurteilt. Der 22-jährige Metallbauer Kevin H. stand zudem wegen einer Bewährungsstrafe bereits unter den entsprechenden Auflagen. Seine Gerichtsakte führt zahlreiche Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Diebstähle auf.

Das Schöffengericht Weimar verurteilte Kevin H. zu einem Jahr und vier Monaten Gesamtfreiheitsstrafe, in welche die Vorstrafe einfloss, und Heiko W. zu einem Jahr. Die Strafen wurden für drei bzw. für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht wertete dabei die Geständnisse der Angeklagten zu ihren Gunsten. Auch ihre Entschuldigung bei den Imbiss-Betreibern wurde berücksichtigt.

Dennoch: Dieses Urteil sei die letzte Warnung, sagte die vorsitzende Richterin. Zum Urteil gehören zudem Geldstrafen von je 1000 Euro für beide, die dem Kinderschutzdienst Känguru und der Jugendfeuerwehr in Weimar zu Gute kommen.

21.08.2008  
 

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